Allgemeine Vermietungsbedingungen
§ 1 Geltung der
Allgemeinen Vermietungsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen
Vermietungsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung ist
untersagt.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden.
§ 2
Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungsanfragen können
über die Webseite des Vermieters, per Mail oder telefonisch erfolgen. Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem
gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche
Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung. Ihre Buchung wird wirksam, sobald Sie
eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises auf das Konto des Vermieters
geleistet haben. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der
Buchungsbestätigung sowie nach erfolgter Anzahlung rechtskräftig.
§
3 Zahlungsbedingungen
Die
Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises ist innerhalb von einer Woche nach
Buchungsanfrage auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung ist
bis spätestens 4 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen
(Anreise innerhalb von 4 Wochen oder weniger) ist der Gesamtpreis sofort zu
bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen (abhängig von der Höhe des Basiszinssatzes) zu
verlangen. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der
Mieter. Der Vermieter akzeptiert ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder
nach Absprache Bargeldzahlungen.
§
4 An- und Abreise
Am
Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die
Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Zwecks
Schlüsselübergabe kontaktiert der Mieter den Vermieter. Am Abreisetag ist die
Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Die Wohnung ist am Abreisetag
besenrein zu hinterlassen. Geschirr, Gläser und weitere Küchenutensilien sind
zu reinigen und in den dafür vorgesehenen Schrank zu räumen.
§
5 Ferienwohnungen
Die
Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit
vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der
Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt,
dem Inventar oder Fußboden. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene
Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den
Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von
Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet
auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere
Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der
Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc.
sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos
gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte
eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu
melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift sowie die Versicherungsnummer
der Versicherung mitzuteilen.
§
6 Haustiere
Die
Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Ferienwohnungen untersagt.
§
7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt
werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist
für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt.
Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter
erklärt sich mit den Allgemeinen Vermietungsbedingungen sowie der Hausordnung
der Ostseeküste Immobilien Krüger & Rohde GbR einverstanden. Die
Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die
Vermietungsbedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das
Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückzahlung
des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§
8 Stornierungsgebühren
Ab Buchungsdatum = 0 %, ab 90 Tage vor Anreise = 10 %, ab 31 Tage vor Anreise =
25 %, ab 21 Tage vor Anreise = 50 %, ab 14 Tage vor Anreise = 75 %, ab 7 Tage
vor Anreise = 90 %, bei Anreise = 100 % des Mietpreises für die gebuchte
Wohnung.
Der
Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.
§
9 Rücktritt durch den Vermieter
Im
Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer
unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich
die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt
entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für
Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den
Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der
Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages
gerechtfertigt ist.
§10
Haftung des Vermieters
Der
Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle
Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und
Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§11
Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§11.1.
Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der
Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er
gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine
Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht,
Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten Der Vermieter gewährleistet nicht
die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des
Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den
Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen
und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder
auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder
wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und
dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit
verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem
Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das
WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder
kostenpflichtige Seiten).
§11.2.
Zugangsdaten
Die
Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort)
dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten
den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und
vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser
Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter
verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat
jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§11.3.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der
Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet
ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter
Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten
können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist
ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B.
Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät
gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes
Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die
Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung,
es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§11.4.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die
über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter
selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder
geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu
tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten-
oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten
Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, dies gilt
insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die
geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden,
verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN
nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen
unzulässiger Werbung nutzen.
Der
Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und
Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs
durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung
beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren
Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss
er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß
vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen
Umstand hin.
§ 12 Allgemeine Rechte
und Pflichten
(1) Von 22.00 Uhr bis
7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind Geräte auf
Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der
Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der
Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) In der Ferienwohnung
gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine
Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.
Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(4) Das Wäschewaschen
und Trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Bei Bedarf ist das Waschen beim
Vermieter zu erfragen. Das Spannen von Wäscheleinen auf den Balkonen ist nicht
erwünscht.
(5) Die Ein- und/oder
Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in den Ferienwohnungen
nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte
Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er
ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von
Dekoration o. ä. verpflichtet.
(6) Der Vermieter hat
ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen, insbesondere bei Gefahr
im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des
Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über
die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm
nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§13
Schriftform
Andere
als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche
Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Vermietungsbedingungen
werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.
§14.
Salvatorische Klausel
Sollte
eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der
unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§
15 Gerichtsstand
Für
etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Rostock
zuständig.